Für Wohnungseigentümergemeinschaften verbessert sich der Zugang zur Förderung privater Ladeinfrastruktur deutlich: Im neuen Bundesprogramm für das Laden im Mehrparteienhaus (Fördermittel in Höhe von 500 Millionen Euro) können Anträge künftig bereits gestellt werden, bevor die Eigentümergemeinschaft den erforderlichen Beschluss über den Ausbau gefasst hat. Dieses kann nach einer positiven Erstbescheidung innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Damit orientiert sich die Fördersystematik erstmals stärker an den tatsächlichen Abläufen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Positiv ist zudem, dass Wohnungseigentümergemeinschaften im Programm ausdrücklich als eigene Zielgruppe (neben KMU/Privateigentümer und Wohnungsbaugesellschaften/Immobilienunternehmen) berücksichtigt werden. Förderfähig sind nicht nur einzelne Ladepunkte, sondern auch die technische Erschließung der Stellplätze insgesamt. Dazu zählen die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur ebenso wie die technische Ausrüstung zur Elektrifizierung von Stellplätzen, der Netzanschluss und notwendige bauliche Maßnahmen.
Für GdWE´s wird die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Antragstellung beginnt am 15. April 2026. Die Mittel werden nach der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Anträge können bis zum 10. November 2026 eingereicht werden. Vorgesehen sind feste Zuschussbeträge je zu elektrifizierendem Stellplatz von bis zu 1.300 Euro ohne installierten Ladepunkt, bis zu 1.500 Euro mit Ladepunkt und bis zu 2.000 Euro für bidirektionales Laden.
Für die Branche ist das Programm von hoher Relevanz. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus ist regelmäßig mit erheblichem Koordinationsaufwand verbunden und stellt Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften vor organisatorische, technische und finanzielle Herausforderungen. Umso wichtiger ist, dass die Förderung nun an den realen Planungs- und Beschlussprozessen in GdWE ansetzt.
Hilfreich ist, dass flankierend ein Wegweiser veröffentlicht wurde, der den Weg von der Bedarfserfassung über die Beschlussfassung bis zur Antragstellung, Umsetzung und späteren Erweiterung in mehreren Schritten strukturiert. Die Förderaufrufe und die maßgeblichen Informationen für Antragsteller stellt das Ministerium unter https://laden-im-mehrparteienhaus.de/ bereit.