Solarpaket I im Ausblick

Info: 08.11.2023 in Allgemein
Der Bundestag hat in erster Lesung das vorgelegte Solarpaket I beraten. Das Gesetzespaket wird nun in den Ausschüssen behandelt. Es beinhaltet zahlreiche Vereinfachungen für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen. Es soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Verwaltungen sind vor allem zwei Neuregelungen von zentraler Bedeutung:
 
Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen wird deutlich erleichtert und entbürokratisiert. Zugleich werden Steckersolargeräte künftig als privilegierte bauliche Maßnahme eingestuft, so dass jeder Eigentümer einen Gestattungsanspruch gegenüber der Gemeinschaft hat. Die entsprechende Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes befindet sich ebenfalls bereits im parlamentarischen Verfahren.
 
Das neue Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung stellt eine echte Alternative zum schwer handhabbaren Mieterstrommodell dar. Auch beim Mieterstrom wird es weitere Vereinfachungen geben.