Änderungen bei der Förderung von Heizungen, Einzelmaßnahmen und Eigentumserwerb

Info: 04.10.2023 in Allgemein
Der Entwurf für die Richtlinie zur künftigen Förderung der Heizungserneuerung befand sich noch in der Ressortabstimmung, und schon war er überholt. Das Maßnahmenpaket des Wohngipfels beinhaltet Änderungen. Sie betreffen neben der Heizungserneuerung auch Einzelmaßnahmen sowie den Bau und Erwerb von Neubauten und Bestandsimmobilien. Nach den neuen Vorschlägen der Bundesregierung soll die Zuschussförderung für die Heizungserneuerung ab Januar 2024 so aussehen:
 
Für alle förderfähigen Heizungstechnologien gibt es eine einheitliche Grundförderung in Höhe von 30 %. Sie kann sich um einen Einkommensbonus in Höhe von 30 %, einen Klima-Bonus (auch „Speed“-Bonus genannt) von 25 % (zuvor angekündigt: 20 %) und – bei Wärmepumpen – einen Innovationsbonus von 5 % erhöhen. Der maximal mögliche Fördersatz beträgt damit 75 %.
 
Der Klima-Bonus soll denjenigen zu Gute kommen, die früher die Heizung ersetzen als sie per Gesetz müssen. Entsprechend plant die Bundesregierung, diesen Bonus schrittweise von 25 % (2024 und 2025) zu verringern – in 2026 und 2027 um jeweils 5 %, danach um jeweils 3 %. Anders als bislang vorgesehen, sollen nicht nur selbstnutzende Eigentümer, sondern auch Wohnungsunternehmen und Vermieter den Klima-Bonus nutzen dürfen. Förderfähig sind 30.000,00 € für die erste Wohneinheit, je 15.000,00 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8.000,00 € für jede weitere Wohneinheit.
 
Ebenfalls befristet für die Jahre 2024 und 2025 plant die Bundesregierung, die Fördersätze für weitere Einzelmaßnahmen in der Sanierung wie Dämmung oder Fenstertausch von aktuell 15 % auf 30 % zu verdoppeln. Die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen betragen bei Wohngebäuden 30.000,00 € je Wohneinheit. Sie erhöhen sich auf 60.000,00 €, wenn für die Maßnahme der iSFP-Bonus gewährt wird. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 90.000,00 € können neben der Zuschussförderung einen zinsverbilligten Ergänzungskredit bei der KfW beantragen.
 
Auch die steuerliche Abschreibung soll in 2024 und 2025 von aktuell 20 % auf dann 30 % angehoben werden.
 
Die vorübergehend erhöhten Sätze für die Einzelmaßnahmen und für die steuerliche Abschreibung werden 2026 auf die derzeitigen Fördersätze zurückgesetzt.
 
Für die Heizungsförderung soll künftig die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig sein, für alle anderen Einzelmaßnahmen und die Heizungsoptimierung weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).