Energiepreisbremsen (q&a)

Info: 21.02.2023 in Allgemein

Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger von hohen Energiekosten entlasten. Neben einer Mehrwertsteuersenkung für Gas und Wärme ab Oktober 2022 wurden die Menschen im Dezember mit einer einmaligen Soforthilfe für Gas und Wärme unterstützt. Von März 2023 an gilt darüber hinaus - bis zunächst Ende 2023 - eine Preisbremse für Gas, Strom und Wärme. Die gewährten Entlastungen werden vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert.

 

Wichtig ist uns an dieser Stelle: Trotz der preislichen Entlastung bitten wir Sie weiterhin, Ihren Energieverbrauch im Blick zu behalten. Energiesparen reduziert Ihre Kosten, leistet einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und trägt wesentlich zum Klimaschutz bei.

 

Gas- und Wärmepreisbremse

 

Was bedeutet die Gas- und Wärmebremse genau?

 

Vereinfacht bedeutet das, dass die Haushalte für einen Teil ihres Verbrauchs bei den Energiekosten entlastet werden. Konkret gilt für 80 Prozent des prognostizierten Gasverbrauchs ein Preisdeckel von 12 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr als 80 Prozent benötigt, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Übrigens: Der jährlich zu zahlende Grundpreis bleibt von diesen Regelungen unberührt.

 

Wie wirkt sich die Gaspreisbremse auf meine Kosten aus?

 

Auf der Basis von zwei Beispielen zeigen wir, mit welcher Entlastung die Kundinnen und Kunden rechnen können. Die Kostenersparnis erhöht sich sogar noch, wenn Haushalte Energie sparen und dabei unter der 80-Prozent-Verbrauchsgrenze bleiben: Jede im Vergleich zur Prognose gesparte Kilowattstunde wird mit dem höheren, vertraglich vereinbarten Arbeitspreis erstattet. Energiesparen lohnt sich somit nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit: Vielmehr entlastet es deutlich den eigenen Geldbeutel.

 

Wie werden die 80 Prozent bzw. den im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch berechnet?

 

Entsprechend dem Gesetz wird bei der Gaspreisbremse der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch zur Berechnung der 80 Prozent zugrunde gelegt werden. Nur für diese 80 Prozent gilt der Preisdeckel von 12 Cent je Kilowattstunde. Wichtig zu wissen: Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in der letzten Abrechnung unterscheiden. Grund dafür ist, dass bei dem prognostizierten Jahresverbrauch bereits so genannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt werden – also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgt ist.

 

Wie erhalte ich die Entlastungen? Und was ist mit den Monaten Januar und Februar 2023?

 

Die Gaspreisbremse wird automatisch bei den neuen Abschlägen berücksichtigt. Da die Gaspreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden die beiden Monate Januar und Februar im Nachhinein verrechnet.

 

Wie funktioniert die Preisbremse bei Fern- bzw. Nahwärme oder Contracting?

 

Die Nah- und Fernwärmepreise liegen derzeit in den meisten Tarifen unter der staatlichen Preisbremse, die mit 9,5 Cent je Kilowattstunde angesetzt ist. Selbstverständlich zahlen Sie in diesen Fällen weiterhin nur den für Sie günstigeren Vertragspreis. Die staatliche Entlastung greift hier nicht. Generell gewährt der Gesetzgeber auch bei Wärmeprodukten einen Preisdeckel von 9,5 Cent je Kilowattstunde auf 80 Prozent des Wärmeverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Wärmepreisbremse wird automatisch bei den neuen Abschlägen berücksichtigt. Auch hier gilt eine Umsetzung zum März 2023 sowie eine rückwirkende Regelung für Januar und Februar.

 

Welche Regelungen gelten für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften in einem Mehrparteien-Haus?

 

Für Mieterinnen und Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergesellschaften gelten die Entlastungen der Preisbremsen selbstverständlich auch. Mieter sowie Wohnungseigentümer erhalten die Entlastung über uns im Rahmen der Heiz- und Nebenkostenabrechnung. Durch diese erfolgt auch eine Information zu Ursprung, Höhe und Laufzeit der Entlastung sowie etwaigen Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlung, die unter bestimmten Voraussetzungen nötig bzw. möglich sind.

 

 

Preisbremse für Strom

 

Was bedeutet die Strompreisbremse?

Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger von hohen Energiekosten entlasten. Von März 2023 an gilt - bis zunächst Ende 2023 - eine Preisbremse Strom. Vereinfacht bedeutet das, dass die Haushalte für einen Teil des Verbrauchs bei den Energiekosten entlastet werden. Konkret gilt für 80 Prozent des Stromverbrauchs ein Preisdeckel von 40 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr als 80 Prozent benötigt, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen Vertragspreis. Übrigens: Der jährlich zu zahlende Grundpreis bleibt von diesen Regelungen unberührt. In der Regel liegen unsere für Sie mit Sonderverträgen ausgehandelten Preisen unter dem Preisdeckel. Unsere Kundinnen und Kunden zahlen selbstverständlich nur diesen günstigeren Preis; der staatliche Deckel greift in den Fällen nicht.

 

Wie wirkt sich die Strompreisbremse auf meine Kosten aus?

 

Aufgrund der günstigen Preise in unseren Sonderverträgen, die unter dem Preisdeckel liegen, gelten die folgenden Regelungen nur in der Grund- oder Ersatzversorgung. Die Kostenersparnis erhöht sich sogar noch, wenn Haushalte Energie sparen und dabei unter der 80-Prozent-Verbrauchsgrenze bleiben: Jede im Vergleich zur Prognose gesparte Kilowattstunde wird mit dem höheren, vertraglich vereinbarten Arbeitspreis erstattet. Energiesparen lohnt sich somit nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit: Vielmehr entlastet es deutlich den eigenen Geldbeutel.

 

Wie werden die 80 Prozent des Jahresverbrauchs berechnet?

 

Entsprechend dem Gesetz wird bei der Strompreisbremse die Jahresverbrauchsprognose herangezogen

 

Wann und wie erhalte ich die Entlastung?

 

Bei einem Grundversorgungsvertrag werden die Strompreisbremse automatisch bei den neuen Abschlägen berücksichtigt. Da die Strompreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden die beiden Monate Januar und Februar im Nachhinein verrechnet.

 

Welche Regelungen gelten für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften in einem Mehrparteien-Haus?

 

Für Mieterinnen und Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften gelten die Entlastungen der Preisbremsen selbstverständlich auch. Beim Strom haben zumeist sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern eigene Zähler und individuelle Verträge mit Stromlieferanten und profitieren damit zeitnah von der Entlastung.

 

 

Wie ist die Lage auf dem Gas- und Strommarkt?

 

Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment stabil. Die Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet. Länder wie Norwegen, Niederlande und Belgien speisen stabil in die europäischen Erdgasnetze ein, das erste Deutsche LNG-Terminal ist eröffnet. Die Gasspeicher in Deutschland sind gut gefüllt. Dennoch bleibt Gas- und Energiesparen das Gebot der Stunde.

 

Die Situation auf dem deutschen Strommarkt ist unter anderem aufgrund des Anteils an erneuerbaren Energien sowie weiterer heimischer Energieträger stabil. Allerdings stehen in benachbarten Ländern – vor allem in Frankreich – etliche Kraftwerke nicht zur Verfügung. Damit in dieser Situation nicht zu viel Gas für die Stromversorgung verwendet wird, ist auch eine Reduktion des Stromverbrauchs sinnvoll.

 

Einen guten Überblick über die Situation auf den Energiemärkten finden Sie auf www.bundesnetzagentur.de