Glasfaser-Anschlüsse für die von uns betreuten Wohnungs- und Hauseigentümer

Info: 03.05.2021 in Allgemein
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eigentümerinnen und Eigentümer,

im Rahmen der Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland werden vom Bund Mittel zur Verfügung gestellt, wobei auch das Land NRW mit einer Kofinanzierung des „Bundesförderprogramms Breitband“ diesen Ausbau sicherstellen will. Darüber hinaus werden durch die EU weitere Mittel freigegeben.

Vor diesem Hintergrund hatte uns die Telekom-Zentrale in Bonn als erstes Verwaltungsunternehmen im Raum Aachen kontaktiert, um die Versorgung mit dem bzw. die Anbindung an das Glasfasernetz für alle von uns betreuten Objekte sicherzustellen.

Hierbei fallen für Sie als EigentümerInnen keine Kosten an!

Nach mehreren persönlichen und online-Gesprächen hatten wir der Telekom die entsprechenden Eckdaten der jeweiligen Objekte übermittelt, wobei natürlich keinerlei persönliche Daten o.ä. weitergegeben wurden. Bei einer Beauftragung der Telekom bis Mitte dieses Jahres konnte sichergestellt werden, dass pro Hausanschluss durchschnittlich ca. 800,00 € an Ausbaukosten eingespart werden konnten, die ansonsten später - sofern ein Breitbandkabelanschluss gewünscht wird, nach heutigem Kenntnisstand von den Eigentümern hätten bezahlt werden müssen.

Der gem. den Informationen der Telekom geplante Verlauf ist folgender:

  • In den bis dato bereits klassifizierten Ausbaugebieten (in Aachen z.B. beginnend mit dem PLZ-Bereich 52062) sollen bis zum 01.04.2022 alle Objekte an das Glasfasernetz (also „Breitbandanschluss“) angeschlossen werden. Hierzu werden die jeweiligen Eigentümer bzw. der Verwalter vorher angeschrieben und um einen Ortstermin gebeten, um den Ort im Hausanschlussraum (HAR) zu definieren, zu dem das Kabel (meist z.B. mit einer „Erdrakete“) geführt werden soll. Ebenso wird definiert, wo im HAR die sog. „Onebox“ installiert und mit dem bestehenden Verteiler gekoppelt werden soll. Dann liegt das Kabel schon einmal im Haus.
  • In einem separaten Schritt werden später Ortstermine vereinbart, um die Leitungsführung vom HAR in die jeweiligen Wohnungen festzulegen (sog. „Netzebene 4“). Dies kann z.B. durch „tote“ Kamine, bestehende Leerrohre, separate Aufputz-Kabelkanäle etc. geschehen. Auch dies erfolgt, ohne dass Kosten von den Eigentümern übernommen werden müssen und selbstverständlich auch erst nach Freigabe durch die Eigentümer bzw. den Verwalter.
  • Alle Telefonie- und DSL-Verträge bleiben hiervon unberührt, unabhängig vom Anbieter. Wenn jemand z.B. Internet über 1&1 bezieht, kommt er in den Genuss von einem Glasfaser-Datendurchsatz, ohne hierfür mehr zahlen zu müssen.
  • Allerdings werden Kosten erhoben (und erst dann!), wenn „das Signal aus dem TV kommt“ (Glasfaser-TV), was aber wiederum individuell entschieden werden kann und wird. Die vorhandenen TV-Anschlüsse (Kabel oder SAT) bleiben hiervon ebenfalls unberührt.

Es bestehen also keinerlei Verpflichtungen, jetzt oder künftig mit der Telekom einen kostenpflichtigen Vertrag zu schließen. Das Ziel dieses Projektes ist nicht, der Telekom Einnahmen durch die Eigentümer zu verschaffen (sie erhält ihr Geld ja vom Bund und vom Land, s.o.), sondern die - längst überfällige - Breitband-Infrastruktur auszubauen.

Wir hoffen, mit diesen Informationen zumindest die meisten Ihrer Fragen beantwortet zu haben.

Aachen, im April 2021

Ihre
Dr. Vossen & Partner GmbH