SEPA ?!?

Info: 12.11.2013 in Newsletter

 Einführung von SEPA! Was bedeutet das für Sie???


Die EU-Verordnung 260/2012 sieht vor, dass spätestens ab Februar 2014 die Ihnen bekannten Überweisungen und Lastschriften durch Sepa—Überweisungen und Sepa-Lastschriften ersetzt werden. Sepa steht für „Single Euro Payments Area“. Zielsetzung ist es, einen einheitlichen europäischen Standard zu finden und damit einen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu ermöglichen.

Keine Angst! Es ist nicht so schlimm wie es klingt!!! Sie werden die Umstellung kaum bemerken. Wir werden alles Notwendige für Sie in die Wege leiten.

Sofern Sie Ihr monatliches Hausgeld überweisen, müssen Sie anstelle der bekannten Kontonummer eine internationale Kontonummer (IBAN) und anstelle der Bankleitzahl einen neuen Bank-Code (BIC) angeben. Beides teilen wir Ihnen entsprechend mit.

Sofern Sie an unserem Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir stellen die vorliegenden Einzugsermächtigungen automatisch auf Sepa-Mandate um. Eine erneute Unterschrift ist nicht erforderlich.
Wir werden jeden Einzugsvorgang, d.h. jedes Sepa-Mandat mit der erforderlichen Mandatsreferenznummer versehen; hierzu dient die Ihnen bekannte Wohnungsnummer. Dadurch wird gewährleistet dass der Einzugsvorgang jederzeit Ihrer Person zugeordnet werden kann.

Gleichzeitig wird dem Einzugsvorgang eine Gläubigeridentifikationsnummer zugewiesen. Diese GL-IDs haben wir für jede Wohnungsgeigentümergemeinschaft bei der Deutschen Bundesbank beantragt. Hierdurch wird gewährleistet, dass Sie jederzeit erkennen, wer von Ihrem Bankkonto auf der Basis welcher Vereinbarung Geld einzieht.

Die Fälligkeitstermine werden sich nicht ändern, d.h. wir werden die Hausgelder wie gewohnt zu Beginn des Monats einziehen.
Sollte eine Änderung notwendig werden, erhalten Sie von uns fünf Tage vor dem Abbuchungstermin eine Benachrichtigung.