Bestellerprinzip

Info: 06.07.2015 in Wissenswertes

Bestellerprinzip

Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip für Makler bei der Wohnungsvermittlung.

Dies bedeutet eine Neuregelung der Maklerprovisionen im Bereich der Wohnungsvermittlung: Derjenige, welcher die Leistung des Maklers bestellt (!) muss diese auch bezahlen.

Diese Neuregelung ist ein Teil des Mietrechtnovellierungsgesetzes zum 1. Juni 2015.
Das Bestellerprinzip wird durch die Änderung von §2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes ( WoVermttG) eingeführt. Diese Änderung wurde bereits im Koalitionsvertrag der großen Koalition festgeschrieben. Vermieter und Mieter sollen als Auftraggeber auftreten können. Daher gilt des marktwirtschaftliche Prinzip: Wer bestellt der zahlt.

Wichtig: das Gesetz gilt nur für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen. Die Vermittlung von Käufern für Häuser, Grundstücke oder Eigentumswohnungen bleibt davon ausgeschlossen.